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Pfeifen des Zuges dient der GefahrenwarnungMit Einführung des Stundentaktes auf der Fichtelgebirgsbahn häufen sich aktuell die Beschwerden von Anliegern der Bahnstrecke wegen der vorgeschriebenen Pfeifsignale, welche die Triebwagen insbesondere an den unbeschrankten Bahnübergängen entlang der Strecke als Gefahrenwarnsignal abgeben.
Es sollte gemeinsames Verständnis aller Beteiligter sein, dass die Sicherheit oberste Priorität hat und nicht verhandelbar ist. Die rechtliche Würdigung ist eindeutig und fordert ein deutlich wahrnehmbares Warnsignal seitens der Bahn. Die Bürger der betreffenden Anliegerorte haben es jedoch selbst in der Hand, die Anzahl der notwendigen Warnsignale zu reduzieren, indem
Parallel dazu findet derzeit eine Verkehrszählung mit Videosystem an den einzelnen Bahnquerungen statt, um die Frequenz an den dortigen Bahnübergängen zu ermitteln. Sollte sich daraus ergeben, dass weniger als 100 Kreuzungen pro Tag erfolgen, so kann formal auf das Geben des Gefahrenwarntons verzichtet werden und die monierte "Lärmbelastung" reduziert sich merklich.
Im weiteren verhält es sich auch so, dass allein schon nach TA Lärm der von den Kritikern oft verwendete Begriff "Lärm" definitionsgemäß nicht zutreffend ist. Das Warnsignal des Zuges ist ein Einzel-Schallereignis, das auf Grund seiner Dauer, Wiederholung und Intensität nicht unter den Lärmbegriff fällt.
Da allen Beteiligten an einem gedeihlichen und entspannten Miteinander gelegen ist, hat inzwischen auch ein Ortstermin in Görschnitz statt gefunden, bei dem die oben skizzierte Situation eingehend erörtert wurde und nach einvernehmlichen Lösungen gesucht wurde. Vertreter der Anlieger, der Deutschen Regionaleisenbahn, des Eisenbahnbundesamtes - Außenstelle Nürnberg, Herr Landrat Hübner, Bürgermeister Wittauer sowie Vertreter des EVUs agilis haben dabei zielführende Wege aufgezeigt und konkrete Maßnahmen vereinbart, um Anzahl und Intensität der Warnsignale der Bahn auf ein Mindestmaß reduzieren zu können. Abstriche bei der Sicherheit des Eisenbahnverkehrs können und dürfen dabei jedoch nicht eintreten - das wurde ebenfalls klar kommuniziert. Die Gesetzeslage ist in dieser Hinsicht eindeutig und die Bahn handelt absolut rechtskonform. Eine alternative technische Absicherung (Ampel und Halbschranke) der zahlreichen Bahnübergänge scheidet auf Grund der hohen Kosten (ca. 180.000 - 400.000 EUR pro Bahnübergang) und des erforderlichen kommunalen Finanzierungsanteils der Anliegerkommen aus wirtschaftlichen Gründen jedoch aus.
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